31.05.2018: Fachvortrag „Reichsbürger – die unterschätzte Gefahr“

„Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik als Staat ab, akzeptieren deshalb weder Gesetze noch Staatsbedienstete und hängen Verschwörungstheorien an. Lange tat der Staat die Angehörigen der Szene als „Spinner“ und ungefährlich ab. Dies ändert sich jedoch spätestens im Oktober 2016, als bei einer Waffenrazzia im fränkischen Georgensgmünd mehrere Polizisten in das Wohnhaus eines Reichsbürgers eindringen und hierbei einer der Polizisten erschossen wird.

Die Fachreferentin Melanie Hermann beleuchtet die verschiedenen Gruppen jener facettenreichen, gefährlichen Bewegung und erläutert, welche Gefahren von ihnen ausgehen. Mit ihr reden wir über das Weltbild der „Reichsbürger“ und diskutieren Entwicklungen und Einstellungen. Wer sind die Akteure? Wie sind sie vernetzt und wofür stehen sie? Was sind ihre Strategien und Ziele und wie kann man ihnen entgegentreten?

Melanie Hermann hat Ethnologie und Geschichte studiert. Sie hat zu Reichsideologien geforscht und ist Mitarbeiterin in der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin.

Eine Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg in Kooperation mit dem Aktionsbündnis Neuruppin bleibt bunt.
Veranstaltungsort:
Siechenhauskapelle
Siechenstraße 4, 16816 Neuruppin
Veranstaltungsdatum:
Donnerstag, 31.05.2018
18.00 Uhr

Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung über die homepage der Heinrich-Böll-Stiftung wird zu Planungszwecken gebeten.

Kontakt:
Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg e.V.
Tel.: 0331 20057816
Birte Kaspers
kaspers@boell-brandenburg.de
www.boell-brandenburg.de

Das Projekt „CUCHA – Cultural Challenges – Fairness und Verantwortung für unsere Kommunen” wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.

Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.